Durch die Wahl von 2 Mitglidern des Clubbeirats in den Vorstand sind gemäß § 17 der Satzung durch den Vorstand zwei nachrückende Personen in den Clubbeirat zu wählen.
In der Vorstandssitzung vom 06.07.2018 wurden daher
in den Clubbeirat bis zum nächsten ordentlichen Wahltermin gewählt.
Der Vorstand dankt den nachgewählten Mitgliedern des Clubbeirats für Ihre Bereitschaft, diese Funktion auszuüben.